Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Maryam Dabagh Badri, Hafenklick, Sportallee 7a, 22335 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen in den Bereichen KI-Schulung und Einrichtung von KI-Werkzeugen sowie digitale Barrierefreiheit, insbesondere Barrierefreiheitsprüfungen, die barrierefreie Gestaltung und Überarbeitung von Websites und die Unterstützung bei der Vorbereitung auf gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen.
1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Angebote sind [z. B. 14 Tage] gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und den vereinbarten Vorgaben. Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart (z. B. Erstellung einer Website), handelt es sich um Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Umsätze, Effizienzgewinne oder Nutzungszahlen, wird nicht geschuldet und nicht garantiert, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Weiterentwicklungen und Richtlinien eingesetzter Software- und KI-Anbieter).
2.4 Bei Schulungen und der Einrichtung von KI-Werkzeugen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Durchführung bzw. Einrichtung, nicht einen bestimmten Lernerfolg oder wirtschaftlichen Erfolg. Die von KI-Systemen erzeugten Ergebnisse können fehlerhaft sein; der Auftraggeber ist für die Prüfung und den rechtskonformen Einsatz dieser Ergebnisse in seinem Unternehmen selbst verantwortlich. Die Lizenzen und Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Dienste schließt der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab. Die Schulungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers weitergegeben werden. Rechtsberatung (z. B. zur KI-Verordnung oder zum Datenschutz) ist nicht Teil der Leistung.
2.5 Bei Prüfungen der digitalen Barrierefreiheit (z. B. nach WCAG 2.2, BITV 2.0 oder EN 301 549) bewertet der Auftragnehmer den vereinbarten Prüfumfang (z. B. ausgewählte Seiten, Funktionen oder Dokumente) zum Zeitpunkt der Prüfung. Die Ergebnisse geben ausschließlich den Stand zu diesem Zeitpunkt wieder; spätere Änderungen an Inhalten, Design oder Technik sind nicht erfasst. Eine Prüfung erfasst nicht notwendigerweise jede einzelne Barriere. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr oder Garantie dafür, dass das geprüfte oder überarbeitete Angebot gesetzliche Anforderungen, insbesondere des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), vollständig erfüllt. Die Beurteilung, ob und in welchem Umfang gesetzliche Barrierefreiheitspflichten für den Auftraggeber gelten, sowie eine Rechtsberatung sind nicht Teil der Leistung. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten und für die Barrierefreiheitserklärung verbleibt beim Auftraggeber.
2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
3. Vergütung und Zahlung
3.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise sind Nettopreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen. [Bei Wegfall der Kleinunternehmerregelung: Klausel anpassen]
3.2 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von [z. B. 14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen [z. B. 50 % bei Beauftragung – anpassen]. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus oder nachträglich abgerechnet, wie im Angebot festgelegt.
3.3 Lizenz- und Nutzungsgebühren für KI-Dienste und sonstige Software sind nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten und werden vom Auftraggeber unmittelbar an den jeweiligen Anbieter gezahlt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Fremdkosten (z. B. Lizenzen für Bilder, Schriften und Prüfwerkzeuge, Domains, Hosting) werden nur nach vorheriger Abstimmung beschafft und zusätzlich berechnet.
3.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB, einschließlich der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB). Dem Auftragnehmer steht bei Verzug das Recht zu, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
3.5 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und kostenfrei alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) und Freigaben zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
4.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe der bereitgestellten Inhalte berechtigt ist und dass diese keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte) verletzen. Er stellt den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
4.3 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit seiner Produkte, Angebote und Werbeaussagen selbst verantwortlich (z. B. Wettbewerbsrecht/UWG, Datenschutz, Impressumspflichten, Barrierefreiheitsanforderungen nach BFSG, KI-Verordnung). Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und prüft Inhalte nicht umfassend rechtlich.
4.4 Verzögert sich die Leistung wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
4.5 Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Konzepte und Ergebnisse unverzüglich und gibt sie in Textform frei. Freigegebene Inhalte gelten als vertragsgemäß; die Verantwortung für die freigegebenen Inhalte liegt beim Auftraggeber.
5. Nutzungsrechte und Urheberrecht
5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den vertragsgemäß erstellten und bezahlten Arbeitsergebnissen (z. B. Texte, Grafiken, Designs, Website) mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. [Umfang ggf. anpassen, z. B. ausschließliche Nutzungsrechte] Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
5.2 Entwürfe, Rohdaten, Quellcodes, offene Dateien und Arbeitsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Rechte an Werkzeugen, Vorlagen und allgemeinem Know-how des Auftragnehmers bleiben bei diesem.
5.3 Soweit Arbeitsergebnisse Lizenzen Dritter (z. B. Stockfotos, Schriften, Plugins) enthalten, gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen, auf die der Auftragnehmer hinweist.
5.4 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen (z. B. auf der Website). [Optional: Referenznennung nach Rücksprache]
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1 Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO, ein. Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (z. B. bei der Einrichtung von KI-Werkzeugen mit Unternehmensdaten oder bei der Bearbeitung von Websites), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
6.2 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt über das Vertragsende hinaus, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.
6.3 Zugangsdaten werden vom Auftragnehmer sorgfältig verwahrt und nach Projektende bzw. auf Verlangen gelöscht oder zurückgegeben. Der Auftraggeber sollte nach Möglichkeit eigene Benutzerkonten mit begrenzten Rechten einrichten.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Projektverträge enden mit Abnahme bzw. vollständiger Leistungserbringung. Laufende Verträge (z. B. laufende KI-Begleitung, regelmäßige Barrierefreiheits-Nachprüfungen oder Website-Betreuung) laufen auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, und können mit einer Frist von [z. B. 30 Tagen zum Monatsende] in Textform gekündigt werden.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
7.3 Bei Projektverträgen mit Werkvertragscharakter gelten für die Abnahme die gesetzlichen Regeln (§ 640 BGB). Eine Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von [z. B. 14] Tagen nach Fertigstellungsmitteilung unter Angabe konkreter Mängel verweigert.
8. Mängel und Gewährleistung
8.1 Bei Werkleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass er zunächst das Recht zur Nacherfüllung hat. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von [z. B. 14] Tagen nach Ablieferung bzw. Abnahme, in Textform zu rügen (§ 377 HGB bleibt unberührt, soweit anwendbar).
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt [z. B. ein Jahr – im B2B in gewissen Grenzen verkürzbar, rechtlich prüfen lassen], soweit nicht zwingend gesetzlich eine längere Frist gilt.
8.3 Für Leistungen, die den Dienstvertragsregeln unterliegen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Mängelhaftung für den Eintritt bestimmter Erfolge besteht nicht (siehe Ziffern 2.3 bis 2.5).
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. [Optional: Haftungshöchstsumme, z. B. Auftragswert – rechtlich prüfen lassen]
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen oder Richtlinienänderungen von Drittplattformen (z. B. KI-Dienste, Software- und Cloud-Anbieter, Hosting-Anbieter, Browser und assistive Technologien), auf die er keinen Einfluss hat, sowie für Inhalte, die der Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben hat.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Ansprüche des Auftraggebers verjähren – außer in den Fällen von Ziffer 9.1 – in [z. B. einem Jahr] ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Netzen oder Plattformen, Krankheit des Auftragnehmers) befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als [z. B. drei] Monate, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften; § 306 BGB bleibt unberührt.
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